Prothetik

Hochwertiger Zahnersatz in Salzburg

Man unterscheidet zum einen den festsitzenden Zahnersatz (Krone, Wurzelstift, Brücke) und den abnehmbaren Zahnersatz (Teil- oder Totalprothese).

Ein festsitzender Zahnersatz wird dann notwendig, wenn der Zahn bereits so stark vorgeschädigt ist, dass die Füllungstherapien nicht zum gewünschten Erfolg führen oder Zähne fehlen und ersetzt werden sollen.

In unserer Praxis bieten wir folgende Versorgungen im Bereich festsitzender Prothetik an:

Veneers

Veneers sind hauchdünne, lichtdurchlässige Keramikschalen, die hauptsächlich im Frontzahnbereich Anwendungfinden. Auf Grund der möglichen zahnsubstanzschonenden Präparation und der ausgesprochen guten ästhetischen Wirkung kommen Veneers dann zum Einsatz, wenn der Zahn bereits durch mehrere Compositefüllungen restauriert wurde und noch keine Krone notwendig ist, oder zur Korrektur von leichten Zahnfehlstellungen.

Die Krone

In unserer Ordination bieten wir folgende Kronen an:

Die Vollkeramikkrone

 

Diese Krone ist völlig metallfrei. Das Material ist gleich dem Keramikinlay und somit auch die Befestigung am Zahn arbeits- und zeitaufwendig. Die Kronenfarbe wird gemeinsam mit dem Patienten ausgewählt und vom Zahntechniker gegebenenfalls individuell angepasst.

Für eine Krone wird der stark geschädigte, aber vitale (lebende) Zahn so beschliffen, dass ein kegelförmiger Stumpf den Halt der “neuen” Krone gewährleistet. Vom Beschliff bis zum Einsetzen der Krone werden 2 Behandlungstermine im Abstand von ca. einer Woche benötigt. Während dieser Zeit wird der beschliffene Zahn mit einem Provisorium geschützt.

Die Stiftkrone

Ist der Zahn bereits zu sehr vorgeschädigt und wurzelbehandelt, dass für den Halt der zu ersetzenden Krone ein Wurzelstift notwendig wird, spricht man von einer Stiftkrone.

In der 1. Sitzung wird ein Teil des Wurzelbehandlungsmaterials entfernt und ein glasfaserverstärkter Kunststoffstift mittels Klebetechnik im Wurzelkanal befestigt. Im Anschluss wird aus Compositematerial ein Zahnaufbau gemacht, der zur Kronenbefestigung entsprechend beschliffen wird. Abschließend wird für den Techniker ein Abdruck (wenn möglich digital) gefertigt. In der 2. Sitzung wird die Krone auf den Stiftaufbau zementiert.

Vorteile:

  • Dieser Wurzelstift kann für weitere eventuell notwendige Behandlungsschritte (Brückenkonstruktionen) wieder verwendet werden. 
  • Stark vorgeschädigte wurzelbehandelte Zähne können durch diese Art von Kronenaufbau oft noch erhalten werden.
  • gute Verankerung in der Wurzel
  • metallfrei
Zum Kontakt

Die Brücke

Ist durch den Verlust eines Zahnes eine Lücke entstanden, so kann diese, als Alternative zu einem Implantat, mittels einer Brücke geschlossen, die Kaufunktion erhalten und in Folge das Herunterwandern des Gegenzahnes oder das Kippen der Nachbarzähne verhindert werden.

Eine Brücke besteht aus mindestens 3 zusammenhängenden Kronen, wobei der fehlende Zahn ersetzt und von zwei oder mehreren noch vorhandenen Zähnen getragen wird. Sie wird, wie Kronen, fix zementiert und kann in der Standard- und hochwertigen Vollkeramikvariante angefertigt werden. Es sind ebenfalls 2 Behandlungstermine notwendig.

Prothese

Fehlen mehrere Zähne und ein Lückenschluss ist mittels einer Brücke nicht mehr durchführbar, besteht die Möglichkeit, diese auf verschiedenste Art und Weise je nach Situation durch Prothesen zu ersetzen. Diese können abnehmbar, in Kombination abnehmbar/festsitzend, oder implantatgetragen/festsitzend angefertigt werden.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.